Ein Hagelschauer über dem Parkplatz, ein Reh auf der Landstraße oder ein Rempler in der eigenen Einfahrt: Plötzlich ist das Auto beschädigt, und es gibt niemanden, der dafür haftet. Jetzt geht es um einen Kaskoschaden. Ihre eigene Versicherung soll zahlen, und Sie haben dafür jahrelang Beiträge bezahlt.
Viele Betroffene sind trotzdem unsicher. Zahlt die Teilkasko oder nur die Vollkasko? Steigt danach der Beitrag? Und muss ich das Gutachten der Versicherung einfach hinnehmen? Die Antworten hängen an wenigen klaren Regeln. Wer sie kennt, meldet den Schaden richtig, vermeidet Kürzungen und entscheidet bei kleinen Schäden bewusst, ob sich die Meldung überhaupt lohnt. Hier finden Sie die Regeln, ein Rechenbeispiel und die typischen Fehler.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ein Kaskoschaden ist ein Schaden am eigenen Fahrzeug, den Ihre eigene Kaskoversicherung bezahlt.
- Die Teilkasko zahlt etwa bei Hagel, Sturm, Diebstahl, Glasbruch und Zusammenstoß mit Wild. Die Vollkasko zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.
- Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Rückstufung. Vollkaskoschäden verschlechtern Ihre Schadenfreiheitsklasse.
- Sie müssen den Schaden nach den Musterbedingungen innerhalb einer Woche melden und vor der Reparatur die Weisung der Versicherung einholen.
- Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen zahlt die Kasko nicht.
Was ist ein Kaskoschaden?
Ein Kaskoschaden ist ein Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für den Ihre eigene Kaskoversicherung aufkommt. Er entsteht, wenn kein anderer haftet: bei Naturereignissen, Diebstahl, Wildunfällen oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben.
Davon zu unterscheiden ist der Haftpflichtschaden. Dort zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Unterschied hat spürbare Folgen:
| Haftpflichtschaden | Kaskoschaden | |
| Wer zahlt? | Versicherung des Unfallgegners | Ihre eigene Versicherung |
| Wer wählt den Gutachter? | Sie, auf Kosten des Gegners | in der Regel die Versicherung |
| Wertminderung und Nutzungsausfall | werden ersetzt | werden nicht ersetzt |
| Selbstbeteiligung | keine | laut Ihrem Vertrag |
| Folgen für Ihren Beitrag | keine | bei Vollkasko Rückstufung |
Bei einem Unfall mit Fremdverschulden lohnt sich deshalb fast immer der Weg über die gegnerische Versicherung. Wie das abläuft, beschreibt unser Beitrag zur Schadensregulierung nach einem Unfall.
Teilkasko oder Vollkasko: Wer zahlt welchen Kaskoschaden?
Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Ereignisse, die Sie nicht beeinflussen können. Die Vollkasko deckt alles, was die Teilkasko deckt, und zusätzlich selbst verschuldete Unfälle sowie Vandalismus. Grundlage sind die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (AKB 2015). Ihr eigener Vertrag kann mehr enthalten.
| Ereignis | Teilkasko | Vollkasko |
| Brand und Explosion | ja | ja |
| Diebstahl und Raub | ja | ja |
| Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung | ja | ja |
| Zusammenstoß mit Haarwild, etwa Reh oder Wildschwein | ja | ja |
| Glasbruch an Scheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen | ja | ja |
| Kurzschluss an der Verkabelung | ja | ja |
| Selbst verschuldeter Unfall | nein | ja |
| Vandalismus durch Unbefugte | nein | ja |
Zwei Punkte führen häufig zu Streit. Erstens: Bei Wildunfällen versichern die Musterbedingungen nur Haarwild. Viele Tarife erweitern das auf Tiere aller Art. Zweitens: Ein Marderschaden ist in den Musterbedingungen nicht genannt. Ob und in welcher Höhe Folgeschäden durch Marderbiss versichert sind, regelt Ihr Tarif.
Bei Unwettern ist ein Hagelschaden im Raum Rosenheim einer der häufigsten Teilkaskofälle.
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Was zahlt die Kaskoversicherung bei einem Schaden?
Die Kasko zahlt die erforderlichen Reparaturkosten, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Wie viel genau, hängt davon ab, ob und wie Sie reparieren lassen. Nach den Musterbedingungen gilt:
- Vollständige, fachgerechte Reparatur mit Rechnung: Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Das ist der Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens am Tag des Schadens.
- Keine oder keine vollständige Reparatur: Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
- Totalschaden: Er liegt in der Kasko vor, wenn die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert. Dann wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt. Mehr dazu im Beitrag zum wirtschaftlichen Totalschaden.
- Mehrwertsteuer: nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
- Abzug „neu für alt“: möglich, wenn alte Teile durch neue ersetzt werden. In den ersten Jahren nach der Erstzulassung ist er meist auf Reifen, Batterie und Lackierung beschränkt.
Was die Kasko nicht ersetzt
Nicht ersetzt werden Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten eines Mietwagens, Zulassungs- und Überführungskosten sowie Verschleiß. Das unterscheidet die Kasko deutlich vom Haftpflichtschaden. Dort stehen Ihnen etwa die Nutzungsausfallentschädigung und die Wertminderung zu.
Steigt mein Beitrag nach einem Kaskoschaden?
Bei einem Teilkaskoschaden nicht. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Selbst wenn Sie eine Vollkasko haben, gilt ein Schaden aus dem Teilkasko-Bereich wie Hagel oder Wild als schadenfrei.
Bei einem Vollkaskoschaden werden Sie zurückgestuft. Ihre Schadenfreiheitsklasse sinkt, und der Beitrag steigt meist über mehrere Jahre. Wie stark, hängt von Ihrer bisherigen Klasse und der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers ab. Keine Rückstufung gibt es, wenn ein Schädiger oder dessen Versicherung Ihrer Kasko die Leistung vollständig erstattet.
Die Musterbedingungen sehen das Zurückkaufen eines Schadens nur für die Haftpflicht vor. Viele Versicherer bieten es auch in der Vollkasko an. Fragen Sie bei kleinen Schäden danach, bevor Sie entscheiden.
Rechenbeispiel: Kaskoschaden melden oder selbst zahlen?
Bei kleinen Vollkaskoschäden kann es günstiger sein, die Reparatur selbst zu bezahlen. Ein Beispiel mit angenommenen Werten zeigt, wie Sie rechnen. Die Zahlen sind Annahmen. Die tatsächlichen Werte nennt Ihnen Ihr Versicherer.
| Position | Betrag |
| Reparaturkosten laut Gutachten | 1.400 € |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | – 300 € |
| Leistung der Versicherung | 1.100 € |
| Mehrbeitrag durch Rückstufung, Jahr 1 | 420 € |
| Mehrbeitrag, Jahr 2 | 330 € |
| Mehrbeitrag, Jahr 3 | 240 € |
| Mehrbeitrag gesamt | 990 € |

In diesem Beispiel bringt die Meldung 1.100 Euro, kostet aber 990 Euro mehr Beitrag. Der Vorteil liegt bei 110 Euro. Bei etwas geringeren Reparaturkosten wäre die Selbstzahlung günstiger. Entscheidend ist eine verlässliche Schadenhöhe. Ohne Gutachten schätzen viele den Schaden zu niedrig, weil verdeckte Schäden fehlen.
Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wann welcher Weg passt, erklärt unser Beitrag zum Bagatellschaden.
Darf ich bei einem Kaskoschaden einen eigenen Gutachter beauftragen?
Ja, aber die Versicherung zahlt ihn nur, wenn sie der Beauftragung zugestimmt oder sie veranlasst hat. Das ist der wichtigste Unterschied zum Haftpflichtschaden. Dort dürfen Sie den Gutachter selbst wählen, und der Gegner zahlt.
Im Kaskofall schickt die Versicherung meist einen eigenen Sachverständigen. Ein eigenes Gutachten lohnt sich trotzdem in drei Fällen:
- Die Versicherung setzt den Schaden zu niedrig an. Verdeckte Schäden an Träger, Sensorik oder Elektronik fehlen häufig in einer schnellen Schätzung.
- Der Wiederbeschaffungswert ist strittig. Bei einem Totalschaden entscheidet er über die Höhe der Zahlung.
- Sie wollen das Sachverständigenverfahren nutzen. Die Musterbedingungen sehen bei Streit über die Schadenhöhe einen Ausschuss aus zwei Sachverständigen vor. Sie und die Versicherung benennen je einen. Einigen sich die beiden nicht, entscheidet ein Obmann. Die Kosten tragen beide Seiten im Verhältnis von Gewinnen und Verlieren.
Bei SVB-Gutachter klären wir die Kostenfrage vor der Begutachtung mit Ihnen.
Kaskoschaden melden: So gehen Sie vor
Wer die Pflichten aus dem Vertrag verletzt, riskiert Kürzungen. Diese Schritte schützen Ihren Anspruch:
- Schaden sichern. Fotos vom Schaden und von der Umgebung, bei Unwetter das Datum notieren.
- Polizei verständigen, bei Diebstahl, Brand und Wildunfall. Ab welchem Betrag das Pflicht ist, steht in Ihrem Vertrag. Beim Wildunfall lassen Sie sich eine Wildschadenbescheinigung ausstellen.
- Versicherung informieren. Nach den Musterbedingungen innerhalb einer Woche, bei Diebstahl unverzüglich und in Textform.
- Weisung einholen. Vor Reparatur oder Verkauf des Fahrzeugs muss die Versicherung zustimmen, soweit die Umstände das zulassen.
- Schadenhöhe feststellen lassen. Über den Sachverständigen der Versicherung, einen Kostenvoranschlag oder ein abgestimmtes eigenes Gutachten.
- Werkstattbindung prüfen. Manche Tarife schreiben eine Partnerwerkstatt vor. Wer davon abweicht, erhält oft weniger.
- Abrechnung kontrollieren. Ist die Zahlungspflicht festgestellt, zahlt die Versicherung nach den Musterbedingungen spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Häufige Fehler beim Kaskoschaden
Fehler 1: Einen Haftpflichtschaden über die Kasko abwickeln. Wer bei Fremdverschulden die eigene Kasko nutzt, verzichtet auf Wertminderung und Nutzungsausfall und zahlt die Selbstbeteiligung. Lösung: Ist ein anderer schuld, zuerst dessen Versicherung in Anspruch nehmen.
Fehler 2: Vor der Freigabe reparieren. Ohne Weisung der Versicherung droht eine Kürzung. Lösung: erst melden, Weisung abwarten, dann reparieren.
Fehler 3: Kleine Vollkaskoschäden ungeprüft melden. Die Rückstufung kostet über die Jahre oft mehr als die Leistung. Lösung: Schadenhöhe ermitteln und gegen den Mehrbeitrag rechnen.
Fehler 4: Die erste Schätzung ungeprüft akzeptieren. Verdeckte Schäden zeigen sich oft erst bei genauer Prüfung. Lösung: Zweifel früh ansprechen und eine fachliche Stellungnahme einholen.

Häufige Fragen zum Kaskoschaden
Was kostet mich ein Kaskoschaden?
Sie tragen die vereinbarte Selbstbeteiligung, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Bei einem Vollkaskoschaden kommt der Mehrbeitrag durch die Rückstufung hinzu. Ein Teilkaskoschaden verändert Ihren Beitrag nicht. Die Kosten eines eigenen Gutachters übernimmt die Kasko nur, wenn sie zugestimmt hat.
Wie schnell zahlt die Versicherung bei einem Kaskoschaden?
Nach den Musterbedingungen zahlt die Versicherung spätestens zwei Wochen, nachdem sie ihre Zahlungspflicht und die Höhe festgestellt hat. Wie lange die Prüfung dauert, hängt vom Fall ab. Sie können einen angemessenen Vorschuss verlangen. Vollständige Unterlagen und eine schnelle Meldung verkürzen die Bearbeitung.
Muss ich selbst etwas tun?
Ja. Sie müssen den Schaden innerhalb einer Woche melden, bei Diebstahl unverzüglich. Bei Diebstahl, Brand und Wildunfall gehört je nach Vertrag die Polizei dazu. Vor der Reparatur holen Sie die Weisung der Versicherung ein. Fragen der Versicherung beantworten Sie vollständig und wahrheitsgemäß.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtschaden und Kaskoschaden?
Beim Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers, beim Kaskoschaden Ihre eigene. Im Haftpflichtfall wählen Sie den Gutachter frei und erhalten auch Wertminderung und Nutzungsausfall. Im Kaskofall tragen Sie die Selbstbeteiligung, und bei der Vollkasko droht eine Rückstufung.
Zahlt die Teilkasko einen Wildunfall?
Ja, wenn das fahrende Auto mit Haarwild zusammenstößt, etwa mit einem Reh oder Wildschwein. So steht es in den Musterbedingungen. Viele Tarife versichern auch Zusammenstöße mit anderen Tieren. Lassen Sie sich den Unfall von Polizei oder Jäger bescheinigen. Ausweichschäden ohne Zusammenstoß sind in der Teilkasko oft nicht versichert.
Kann ich Kasko und gegnerische Versicherung kombinieren?
Ja, bei einer Mitschuld des Unfallgegners. Sie können dann Ihre Vollkasko nutzen und zusätzlich Ansprüche gegen den Gegner geltend machen. Das sogenannte Quotenvorrecht aus § 86 Versicherungsvertragsgesetz sorgt dafür, dass bestimmte Positionen zuerst Ihnen zustehen. Lassen Sie solche Fälle fachlich prüfen.
Darf ich trotz Kaskoschaden fiktiv abrechnen?
Ja. Ohne Reparatur zahlt die Kasko die erforderlichen Reparaturkosten, höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, und ohne Mehrwertsteuer. Wann sich das lohnt, erklärt der Beitrag zur fiktiven Abrechnung. Bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen schreibt der Vertrag meist eine Reparatur vor.
Was passiert, wenn ich mit der Schadenhöhe nicht einverstanden bin?
Sprechen Sie die Versicherung zuerst mit konkreten Punkten an, am besten gestützt auf eine fachliche Stellungnahme. Einigen Sie sich nicht, können Sie vor einer Klage das Sachverständigenverfahren verlangen. Je ein Sachverständiger beider Seiten bildet einen Ausschuss, im Streitfall entscheidet ein Obmann.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Grundlage sind die Musterbedingungen AKB 2015. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.
Fazit: Kaskoschaden richtig melden und bewusst entscheiden
Ein Kaskoschaden wird von Ihrer eigenen Versicherung bezahlt. Die Teilkasko deckt Naturereignisse, Diebstahl, Glasbruch und Wild, ohne Folgen für den Beitrag. Die Vollkasko zahlt auch bei selbst verschuldeten Unfällen, führt aber zur Rückstufung. Melden Sie den Schaden fristgerecht, holen Sie vor der Reparatur die Weisung ein und rechnen Sie bei kleinen Vollkaskoschäden nach.
Grundlage jeder guten Entscheidung ist eine verlässliche Schadenhöhe. SVB-Gutachter ist ein TÜV-Rheinland-zertifiziertes Kfz-Sachverständigenbüro mit Sitz in Wasserburg am Inn. Wir erstellen Kaskogutachten und Kostenvoranschläge in Wasserburg, Rosenheim und der Region und prüfen, ob die Abrechnung der Versicherung den Schaden vollständig erfasst.
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